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FMP ist die kreative Rechtskanzlei in Rheinland-Pfalz für Recht, Wirtschaft, Steuer.

Inhalt

Medizinrecht
Rechtsanwalt in Mainz und Mannheim

Arzthaftung

Behandlungsvertrag

Die Behandlung eines Patienten durch einen Arzt lässt juristisch betrachtet einen Behandlungsvertrag zustande kommen. Das ist auch dann der Fall, wenn der Arzt kein Honorar verlangt oder das Honorar von dritter Seite, etwa einem Sozialversicherungsträger, getragen wird.

Behandlungsfehler und Schadenersatz

Unter einem Behandlungsfehler versteht man eine nicht angemessene, zum Beispiel nicht sorgfältige, fachgerechte oder zeitgerechte Behandlung des Patienten durch einen Arzt. Behandlungsfehler können Schadenersatzansprüche auslösen.

Ärztliche Aufklärung

Grundsätzlich stellt jede ärztliche Maßnahme zunächst eine strafrechtliche Körperverletzung dar. Allerdings ist die Maßnahme gerechtfertigt, wenn der Patient vorab zugestimmt hat. Die Zustimmung setzt aber voraus, dass der Patient über die beabsichtigte Maßnahme, ihre Erfolgsaussichten und die möglichen negativen Folgen Bescheid weiß.

Patientenrechte

Allgemeines

Patientenrechte sind die Rechte der Patienten gegenüber Ärzten und anderen Angehörigen des Gesundheitswesens im Rahmen einer Heilbehandlung.

Recht auf Einsicht in Patientenakte

Das Recht auf Einsicht in die eigenen Krankenunterlagen kann sich aus verschiedenen Spezialgesetzen ergeben, folgt aber häufig bereits aus dem Behandlungsvertrag.

Ärztliche Schweigepflicht

Die Schweigepflicht bedeutet die Wahrung von Patientengeheimnissen durch Ärzte, Krankenpflegepersonal und ärztliches Hilfspersonal. Unter dem Patientengeheimnis versteht man jede Tatsache, die nur dem Patienten oder einem beschränkten Personenkreis bekannt ist und an deren Geheimhaltung der Patient ein schutzwürdiges Interesse hat.

Patientenverfügung

Allgemeines

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung einer einwilligungsfähigen volljährigen Person für den Fall ihrer Einwilligungsunfähigkeit, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen des Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt.

Rechtliche Verbindlichkeit

Für den Betreuer oder den Bevollmächtigten ist die Patientenverfügung unmittelbar verbindlich. Betreuer oder Bevollmächtigter müssen dem in der Patientenverfügung geäußerten Willen Ausdruck und Geltung verschaffen, wenn die Festlegungen in der Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen.

Abgrenzung

Die Patientenverfügung ist von der Vorsorgevollmacht (Vertreter entscheidet selbständig anstelle des Entscheidungsunfähigen) sowie der Betreuungsvollmacht (selbstbestimmte Vorsorge für den Fall, nicht mehr zu Entscheidungen fähig zu sein) abzugrenzen.

Ärztliches Berufsrecht

Allgemeines

Das ärztliche Berufsrecht enthält Standesregeln, unter welchen die Berufsausübung erfolgen soll. Es ist niedergelegt in den jeweiligen Berufsordnungen der Ärzte in den Bundesländern.

Berufsrechtswidrige Werbung

Dem Arzt ist es unter anderem verboten, irreführende oder anpreisende Werbung zu schalten. Darüber hinaus darf er keine Werbung für bestimmte Medizin- oder Arzneimittelprodukte machen.

Ärztekammern

Über die Einhaltung des Berufsrechts durch die Ärzte wachen die jeweiligen Ärztekammern der Bundesländer.

Abrechnung der Ärzte

GOÄ

Gegenüber Privatpatienten rechnen die Ärzte nach der sogenannten Gebührenordnung für Ärzte ab. Gegenüber der Krankenkasse ist der Patient hier vorleistungspflichtig-

EBM

Gesetzlich versicherte Patienten haben in den meisten Fällen überhaupt nichts zu veranlassen. Der Arzt rechnet hier über die Kassenärztliche Vereinigung mit den Krankenkassen ab, die jeweiligen Gebührenpositionen finden sich in dem sogenannten Einheitlichen Bewertungsmaßstab.

Kassenärztliche Vereinigung

Den Kassenärztlichen Vereinigungen gehören in Deutschland alle Ärzte und Psychotherapeuten an, die zur ambulanten Behandlung von Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherungen zugelassen oder ermächtigt sind (Vertragsärzte). Hauptaufgaben sind die Erfüllung der durch das Sozialgesetzbuch V übertragenen Aufgaben, die Sicherstellung der ambulanten kassenärztlichen Versorgung sowie die Vertretung der Rechte der Vertragsärzte gegenüber den Krankenkassen.

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