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Gesellschaftsrecht
Rechtsanwalt/Anwalt in Mainz und Mannheim
Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht stellt ebenso einen wesentlichen Beratungsschwerpunkt von FMP dar. In der Gründungsphase und Aufstellungsphase eines Unternehmens stehen wir für die Beratung der Rechtsformwahl, gerade auch bei der zielorientierten inhaltlichen Ausgestaltung der Gesellschaftsverträge zur Verfügung. Bei der gesellschaftsrechtlichen wie steuerrechtlichen Dauerberatung ist der Standard für die Klientel
- die Vorbereitung,
- Begleitung sowie
- Steuerung
von Gesellschafterversammlungen und sonstigen Organen (Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat). Ebenso gehört ins Portfolio die Beratung bei der Durchführung von Kapitalmaßnahmen sowie die bei der Umwandlung von Gesellschaften anstehende Gestaltung.
Die Liquidation von Gesellschaften, auch und gerade mit Auslandsbezug wird als Querschnittsmaterie gleichfalls erfolgreich ausgeübt. Der Einbezug wirtschaftsrechtlicher Expertise, steuerlicher Optimierung sowie der Spezialisten-Teams von FMP***Mainz, also durch RAe*StB*WP* auf der Basis Strukturierungs-, Finanz- und Unternehmensberatung versteht sich.
Begleitung und Beratung von finanziellen Engagements ist ein wichtiger ebenso wie komplexer Leistungsbereich von FMP. Zielführend ist die ausgewogene Strukturierung der Kapitalisierung von Unternehmungen und Projekten. FMP verfügt über langjährige Expertise im Kreditsicherungs- (insbesondere Bank- und Bürgschaftsrecht) sowie Lieferantenkreditsicherungsrecht (insbesondere Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübereignung), gerade auch mit Auslandsbezug. Erfolgreiches wirtschaftliches Handeln beruht Gegenseitigkeit und ist damit eine führende Zielvorgabe in den Beratungsteams der RAe*StB* und WP* von FMP*** MSP in deren jeweiligen Standorten.
Einschneidende Veränderungen im Markt wie auch innerbetriebliche Entwicklungen und Störungen können für das Unternehmen und deren Eigner/Inhaber erhebliche Vermögensminderungen zur Folge haben. Im Bereich der Unternehmenssanierung ist die Aufgabe, frühzeitig negative wirtschaftliche Fehlentwicklungen zu erkennen. Dem Unternehmer stehen wir bei der Erstellung und Umsetzung der auf die konkrete Lage unter Berücksichtigung rechtlicher, steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Aspekte zugeschnittenen Sanierungspläne und damit dem Erhalt einer wirtschaftlich erfolgreich handelnden Unternehmung zur Seite.
Für Unternehmen wie auch Privatklientel ist das Steuerrecht aufgrund der zunehmenden Komplexität eine kaum zu durchdringende Materie. Dennoch sind vorrangig alle unternehmerischen Entscheidungen von hoher steuerlicher Relevanz geprägt.
Von der Existenzgründung über Kapitalmaßnahmen und Umwandlungen (Verschmelzung) sowie eben bei Steuerbelastungsvergleichen stehen wir zur Verfügung. Dies gilt insbesondere auch im steuerstrafrechtlichen Bereich, wobei auch hier die Expertise im Verbund durchschlägt, also in den zu bildenden Teams zwischen RAe*StB* und WP*
Die steueroptimierte Übertragung von Unternehmen oder Unternehmensteilen im Rahmen des Generationenwechsels erreicht zentrale Bedeutung. Durch rechtzeitige Einbindung bereits im Planungsstadium ist nicht mehr zu korrigierenden Fehlentwicklungen im rechtlichen wie im steuerrechtlichen Bereich vorzubeugen. Dies erfolgt in bewährten Restrukturierungsteams unserer RAe*StB*WP im Verbund von FMP***MSP. Es werden in diesem Bereich rechtlich notwendige Absicherungsmechanismen wie auch steuerliche Gestaltungsaspekte für die beteiligten Unternehmern berücksichtigt.
Rechtsform
Die Frage, in welcher Rechtsform ein Unternehmen geführt werden soll, hat unterschiedliche Gründe. Jede Rechtsform hat Vor- und Nachteile. Maßgebend sind dabei folgende Fragen:
- Von wie vielen Personen soll das Unternehmen gegründet werden?
- Wer soll der Leiter werden?
- Wie viel Eigenkapital steht zur Verfügung?
- Wie risikoreich ist das Geschäftsvorhaben?
- Bedarf es einer persönlichen Haftungsbeschränkung?
- Benötigt das Unternehmen eine hohe Kreditwürdigkeit?
- Sind Formalien bei der Gründung unerheblich?
- Soll eine Eintragung in das Handelregister erfolgen?
Man unterscheidet im Wesentlichen folgende Rechtsformen:
- Einzelunternehmen
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
- Aktiengesellschaft (AG)
- GmbH & Co. KG
- Genossenschaft