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Öffentliches Baurecht
Rechtsanwalt in Mainz und Mannheim
Allgemein
Öffentliches Baurecht ist die Gesamtheit der öffentlich- rechtlichen Rechtsvorschriften, die die Planung und Ordnung von Bauvorhaben und die Bebauung von Grundstücken regeln. Hierzu zählen vor allem das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht.
Im Rahmen des Antragsverfahrens auf Erteilung der Baugenehmigung bei der zuständigen Baubehörde wird vollumfänglich die Einhaltung von öffentlich-rechtlichen Vorschriften überprüft.
Normenkontrollverfahren
Allgemeines
Es handelt sich um ein objektives Beanstandungsverfahren, das an subjektive Rechte des Antragstellers anknüpft.
Mit der Normenkontrolle können Rechtsverordnungen und Satzungen kontrolliert werden. Besondere Bedeutung kommt der Normenkontrolle im Baurecht für die Überprüfung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen zu.
Bebauungsplan
Ein Bebauungsplan regelt die Art und Weise der zulässigen Bebauung. Seine Festsetzungen sind zwingend zu beachten.
Im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans ist ein Bauvorhaben nur zulässig, wenn es dessen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Der qualifizierte Bebauungsplan enthält abschließende Angaben über Art und Maß der baulichen Nutzung und der überbaubaren Grundstücksflächen.
Der einfache Bebauungsplan unterscheidet sich vom qualifizierten Bebauungsplan lediglich dadurch, dass er nicht alle erforderlichen Festsetzungen enthält. Befreiungen sind in engen Grenzen möglich.
Existiert kein Bebauungsplan, so richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach den Vorschriften für den Innen- und Außenbereich. Im Außenbereich dürfen zulässigerweise nur privilegierte Vorhaben errichtet werden, im Innenbereich grundsätzlich nur Vorhaben, die sich „einfügen“. Als Vergleichsmaßstab wird hierbei die nähere Umgebung herangezogen.