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Grundsteuerreform: Grundsteuererklärung für Privateigentum
Steuerrecht

(Kiel) Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die DigitalService GmbH des Bundes haben eine vereinfachte elektronische Übermittlungsmöglichkeit für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts entwickelt.

Darauf verweist der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. in Kiel unter Hinweis auf die Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 6.07.2022.

Im Zuge der Grundsteuerreform werden rund 36 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer in Deutschland ab dem 1. Juli 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben müssen. Viele davon sind Privateigentümerinnen und -eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken. Diese müssen zur Feststellung des Grundsteuerwerts in den meisten Fällen nur wenige Angaben zum Grund und Boden sowie zum Gebäude bzw. zur Wohnung machen. Die „Grundsteuererklärung für Privateigentum” vereinfacht die Abgabe der Grundsteuererklärung für diese Zielgruppe. Die Online-Anwendung steht unter Grundsteuererklärung für Privateigentum seit dem 4. Juli 2022 zur Verfügung.  (https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/ )

  • Worum geht es?

„Grundsteuererklärung für Privateigentum“ – ein Online-Service im Auftrag des Bundesfinanzministerium – ist auf Standardfälle von Privatbesitzer:innen zugeschnitten und dadurch deutlich vereinfacht im Vergleich zu ELSTER. Das Ziel ist die Abgabe der Grundsteuererklärung für Eigentümer/innen so stressfrei wie möglich zu machen.

Mit dem Service können private Eigentümer/innen von Ein- und Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken ihre Grundsteuererklärung einfach und kostenlos online abgeben!

  • Teilnehmende Bundesländer

„Grundsteuererklärung für Privateigentum“ ist für Bundesländer entwickelt, die am Bundesmodell teilnehmen. Das sind folgende 11 Bundesländer:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

D. h., so Passau, dass diese vereinfachte elektronische Übermittlungsmöglichkeit leider nicht in den Bundesländern genutzt werden kann, die hier nicht genannt sind.

 

DASV, Kiel, den 07.07.2022

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