Die Münchner Filmproduktions-Gesellschaft Constantin Film hatte beim Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante beantragt, den ausgesprochen erfolgreichen Film-Titel „Fack Ju Göhte“ als Unionsmarke eintragen zu lassen. Das EUIPO lehnte die Eintragung mit dem Hinweis ab, dass bei den maßgeblichen Verkehrskreisen (also den deutschsprachigen Verbrauchern in Deutschland und Österreich) die Worte „Fack Ju“ wie der englische Kraftausdruck „Fuck you“ wahrgenommen werden würde. Dieser Ausdruck stellt nach EUIPO-Ansicht zudem eine anstößige und vulgäre Beleidigung dar.
Constantin Film klagte gegen die EUIPO-Entscheidung beim Gericht der europäischen Union(EuG) mit Sitz in Luxemburg, denn eine Eintragung als Unionsmarke würde für weitere Einkünfte durch den Verkauf von Lizenz-Produkten sorgen. Das EuG folgte der EUIPO-Einschätzung und hat die Klage abgewiesen (Urteil vom 24. Jan. 2018 – Az.: T-69/17). Die EuG-Richter haben festgehalten, dass Marken, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen, von einer Eintragung ausgeschlossen seien. Auf die Argumentation von Constantin Film, der Film und auch der Titel haben einen scherzhaften Charakter, ließen sich die EuG-Richter nicht ein.
Gegen das EuG-Urteil kann Constantin Film innerhalb von zwei Monaten beim ebenfalls in Luxemburg ansässigen europäischen Gerichtshof(EuGH) Berufung einlegen. (ps)
Der Titelschutz Anzeiger, Nr.: 1362, Woche 5, 30. Januar 2018
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