Ein IT-Techniker war verdächtig, illegale Downloads von einem Betriebsrechner vorgenommen zu haben. Der Kläger, der den Betriebsrechner nutzte, war allerdings nicht durchgehend an seinem Arbeitsplatz, es wurde auch ein Kollege verdächtigt. Da eine eindeutige Klärung nicht möglich war, kündigte der Arbeitgeber fristlos, also jeweils!
Geurteilt wurde dahin, dass nicht allen Arbeitnehmern gekündigt werden kann, die unter dem Verdacht stehen, einen illegalen Download von einem Betriebsrechner vorgenommen zu haben.
Die fristlose Kündigung ist unwirksam, da nun einmal nicht eindeutig festzustellen sei, wer die Download-Vorgänge zu verantworten hat. Auch ist angemerkt, dass sich im Nachhinein ohnehin nicht mehr zuordnen lasse, von wem evtl. Dateien gelöscht worden sind.
Eingestellt FMP-Recht, RAe*StB*WP*, Mainz
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