Der Insolvenzverwalter kann von einem Arbeitnehmer die Rückzahlung von Arbeitsvergütung zur Masse verlangen, die dieser durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erlangt hat. Der Rückforderungsanspruch unterliegt tariflichen Ausschlussfristen nicht, so das BAG. Die insolvenzrechtlichen Anfechtungsregelungen sind zwingendes Recht, in welches die Tarifvertragsparteien nicht eingreifen dürften. § 146 InsO, der für die Insolvenzanfechtung auf die Regelungen über die regelmäßige Verjährung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verweist, normiere abschließend die zeitliche Begrenzung des Anfechtungsrechts.
Eingestellt FMP-Recht, RAe*StB*WP*, Mainz
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