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Football Leaks: DER SPIEGEL „siegt“ gegen Ronaldo und Özil
Öffentliches Recht

Das Hamburger Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL geht als Sieger aus dem juristischen Verfahren um die Berichterstattung in Sachen Football Leaks hervor. Die Berliner Kanzlei Schertz Bergmann, die von der spanischen Kanzlei Senn Ferrero engagiert worden war, hat beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg den Antrag auf Erlass der Unterlassungsverfügung zurückgezogen. Zuvor hatten die OLG-Richter erklärt, „unter Vorbehalt dem Antrag der Beklagten“ folgen zu wollen. Zu den Mandanten von Senn Ferrero gehören unter anderem die Fußball-Stars Cristiano Ronaldo und Mesut Özil. Das Hamburger Nachrichten-Magazin hatte aufgedeckt, mit welchen Aktivitäten unter anderem diese beiden Fußballer die Zahlung von Steuern vermieden hatten. Dagegen gingen beide mit Hilfe von Senn Ferrero bzw. Schertz Bergmann vor und erwirkten Anfang 2017 am Landgericht Hamburg per Einstweiliger Verfügung ein Verbot, die Artikel weiter zu verbreiten. Dagegen legte DER SPIEGEL Berufung ein – mit Erfolg: Nun sind die bis dato gesperrten Artikel wieder online. (ps)

Der Titelschutz Anzeiger Nr. 1406, Woche 14, 5. April 2019

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